Harald Cossmann
Maiblumenweg 10
51061 Köln

Tel: 0221-67112687
Fax: 0221-67112689

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Konzept

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Prozessführung, insbesondere auch in Berufungssachen vor dem Oberlandesgericht Köln sind mir die Chancen und Risiken gerichtlicher Auseinandersetzungen bestens vertraut.

Meine Mandanten wissen, dass ich einerseits Prozesse mit Augenmaß und realistischen Zielvorstellungen führe, andererseits aber auch - wenn nötig - langwierige und komplexe Auseinandersetzungen nicht scheue.

Ich sehe meine Aufgabe darin, meinen Klienten als erfahrener juristischer Dienstleister prompt und unkompliziert zur Verfügung zu stehen. Bei Bedarf bin ich persönlich (nicht nur meine Sekretärin) stets kurzfristig erreichbar und es kann ohne lange Wartezeit, ein Besprechungstermin mit mir vereinbart werden, entweder in meiner Kanzlei oder, wenn es zweckmäßig ist, auch anderenorts.

Ein wesentlicher Vorteil meiner Berufsausübung als klassischer Einzelanwalt liegt darin, dass jede Angelegenheit "Chefsache" ist und von mir persönlich und niemand anderem bearbeitet wird. Es wird demnach nicht vorkommen, dass meine Mandanten mit ständig wechselnden Ansprechpartnern konfrontiert werden, die sich erst neu in den einzelnen Fall und seine Hintergründe einarbeiten müssen oder gar nur Teilaspekte kennen. Gerade das in vielen verschiedenen Mandaten über Jahre gewachsene persönliche Vertrauensverhältnis und die ebenso lange Kenntnis der Mandantschaft und ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Hintergründe sind mit entscheidend für den nachhaltigen Erfolg. Diese persönliche Beziehung ermöglicht auch ein offenes Wort mit klaren Direktiven und ist gleichzeitig ein Garant für Diskretion und die Vermeidung von Interessenkollisionen. In meiner Arbeit und bei der Honorargestaltung bin ich nur meinen Mandanten und niemanden sonst verpflichtet.

Das hat seinen - angemessenen – Preis; der hohe Leistungsstandard, und das große persönliche Engagement des Kanzleiinhabers selbst sind nicht zu Discountpreisen anzubieten. Es bleibt dabei der Vereinbarung im Einzelfall vorbehalten, ob nach Streitwert, nach Pauschalen, nach Stundensätzen, im Rahmen eines festgelegten Budgets oder auch projektbezogen abgerechnet wird. Dabei achte ich auf Kostentransparenz und ein angemessenes Verhältnis zwischen Kosten, Leistung und Nutzen für den Mandanten ohne den Aufwand durch eine Vielzahl juristischer Mitarbeiter und theoretischer Gutachten unnötig aufzublähen.